Bei einer Betriebsprüfung wurde der Vorsteuerabzug für Rechnungen, mit denen die U-GmbH in Wien der G-GmbH in Wien Planungsarbeiten für ein Kaufhausprojekt in Russland verrechnete, wegen eines fehlenden inländischen Leistungsortes nicht anerkannt.
Bei einer Betriebsprüfung wurde der Vorsteuerabzug für Rechnungen, mit denen die U-GmbH in Wien der G-GmbH in Wien Planungsarbeiten für ein Kaufhausprojekt in Russland verrechnete, wegen eines fehlenden inländischen Leistungsortes nicht anerkannt.
