Unentgeltliche Beherbergung als Eigenverbrauch
Ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers und damit keine Umsatzsteuerpflicht liegen vor, wenn bei der Unterbringung bei auswärtigen Arbeitseinsätzen (z.B. Montage von Anlagen) eine Rückkehr des Arbeitnehmers an arbeitsfreien Tagen in Hinblick auf die Entfernung oder Arbeitszeit nicht zu erwarten ist oder vom Dienstnehmer kein Besuch beherbergt werden darf.

