Zum Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Empfänger der Leistung kommt es immer dann, wenn dieser
eine Bauleistung empfängt und
selbst mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt ist (Generalunternehmer).
Zum Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Empfänger der Leistung kommt es immer dann, wenn dieser
eine Bauleistung empfängt und
selbst mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt ist (Generalunternehmer).
