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UVA- und ZM-Abgabeverpflichtung ab 2011, Heft 71/2011

USt 2011, 1 Heft 71 v. 4.1.2011

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2010 treten ab Jänner 2011 neue Regelungen betreffend Voranmeldungszeiträume und Abgabeverpflichtungen von Umsatzsteuervoranmeldungen und ZM in Kraft.

UVA-Voranmeldungszeitraum

Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 21 UStG 1994. Absatz 1 besagt, dass der Unternehmer grundsätzlich monatlich eine UVA zu erstellen und bis zum 15. Tag des zweitfolgenden Monats diese an das Finanzamt zu übermitteln hat.

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