Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2010 treten ab Jänner 2011 neue Regelungen betreffend Voranmeldungszeiträume und Abgabeverpflichtungen von Umsatzsteuervoranmeldungen und ZM in Kraft.
UVA-Voranmeldungszeitraum
Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 21 UStG 1994. Absatz 1 besagt, dass der Unternehmer grundsätzlich monatlich eine UVA zu erstellen und bis zum 15. Tag des zweitfolgenden Monats diese an das Finanzamt zu übermitteln hat.

