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PKW-Leasing, Heft 70/2010

USt 2010, 1 Heft 70 v. 6.12.2010

Seit 1.1.2010 bestimmt sich der Leistungsort bei der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln gem. § 3a Abs. 6 UStG nach dem Empfängerortprinzip, und bei der kurzfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln gem. § 3 Abs. 12 UStG nach dem Ort der tatsächlichen Zuverfügungstellung des Beförderungsmittels.

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