Kleinunternehmer - Toleranzgrenze. Die Umsatzgrenze von € 30.000,- für die USt-Befreiung von Kleinunternehmern (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) kann bekanntlich innerhalb von fünf Jahren einmal um 15 % überschritten werden. Wurde 2007 ein Umsatz von € 101.000,- erzielt (Normalversteuerung) und im Folgejahr 2008 nur ein Umsatz von € 34.000,-, so ist in diesem Folgejahr die Toleranzregelung (€ 30.000,- + 15 %) nicht anwendbar, da eine Grenze nur dann erstmals überschritten werden kann, wenn sie nicht schon vorher überschritten worden war (UFS vom 27.9.2010, GZ RV/0858-G/09).

