Restaurant- oder Verpflegungsdienstleistungen sind Leistungen, die aus der Lieferung von Speisen und Getränken und aus der Erbringung von verschiedenen Dienstleistungen bestehen, wobei die Dienstleistungen überwiegen. Bei der Abgabe von Speisen und Getränken in Gaststätten/Restaurants liegt daher keine Lieferung von Waren - Speisen und Getränken - vor, sondern eine Dienstleistung (EuGH vom 2.5.1996, Rs C-231/94). Der Leistungsort bestimmt sich daher nach § 3a UStG.

