In der Praxis ergeben sich, vor allem im Bau- und Baunebengewerbe, Fragen betreffend des Zeitpunktes der Leistungserbringung. Wichtig ist diese Fragestellung zur Beantwortung der Frage, ob aus umsatzsteuerlicher Sicht Anzahlungs- oder Schlussrechnungen (über bereits erbrachte Leistungen) auszustellen bzw. zu buchen sind sowie, wann es bei Soll-Versteuerern zur Entstehung der Umsatzsteuerschuld kommt.

