Herr E betreibt eine Kommunikationspartnervermittlung auf internationaler Basis und bedient sich dabei einer Internet-Plattform (Homepage). Das Leistungsangebot betrifft den gesamten Weltmarkt, wobei die Abwicklung sämtlicher Abrechnungsfunktionen an eine Firma mit Sitz in den USA ausgelagert worden ist. Diese Firma ist aber gegenüber den Kunden nicht im eigenen Namen aufgetreten und ist daher nach den Feststellungen der Betriebsprüfung nicht als Empfänger der Leistungen von E anzusehen. Leistungsempfänger sind daher die einzelnen privaten Kunden.

