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Kurzinformationen zur Umsatzsteuer, Heft 65/2010

USt 2010, 4 Heft 65 v. 6.7.2010

Umsatzsteuervoranmeldung - Ab 2011 sind nur noch Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis € 30.000,- (bisher € 100.000,-) von der Abgabe einer UVA befreit. Verordnung des BMF BGBl II Nr. 171 vom 16.6.2010.

Vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung - Die Umsatzschwelle wird ab 2011 von € 30.000,- auf € 100.000,- angehoben (§ 21 Abs. 2UStG idF des AbgÄG 2010 - BGBL I Nr. 34 vom 15.6.2010).

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