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Forderungsabschreibung und Umsatzsteuer (§ 16 UStG), Heft 63/2010

USt 2010, 1 Heft 63 v. 3.5.2010

§ 16 UStG regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Änderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage zu erfolgen hat.

Zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage kommt es immer dann, wenn sich das Entgelt für einen ausgeführten Umsatz ändert, wie z.B. bei

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