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UID-Nummer des Lieferanten, Heft 63/2010

USt 2010, 1 Heft 63 v. 3.5.2010

Eine Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss unter Anderem auch die dem Rechnungsaussteller vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) enthalten. Ohne Lieferanten-UID kein Vorsteuerabzug!

Nach den Aussagen in den UStR 2000 Rz 1539 muss „die inhaltliche Richtigkeit der (österreichischen) UID bis auf weiteres nicht überprüft werden“.

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