Eine Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss unter Anderem auch die dem Rechnungsaussteller vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) enthalten. Ohne Lieferanten-UID kein Vorsteuerabzug!
Nach den Aussagen in den UStR 2000 Rz 1539 muss „die inhaltliche Richtigkeit der (österreichischen) UID bis auf weiteres nicht überprüft werden“.

