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VwGH - Liebhaberei bei Land- und Forstwirtschaft, Heft 61/2010

USt 2010, 4 Heft 61 v. 5.3.2010

Gem. § 6 der Liebhabereiverordnung kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen gem. § 1 Abs. 2 der Liebhabereiverordnung (z.B. Bewirtschaftung von Wirtschaftsgütern, die typischerweise auf eine besondere in der Lebensführung begründeten Neigung zurückzuführen sind) vorliegen.

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