Elektronisch übermittelte Rechnungen gelten nur dann als Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn sie mit einer fortgeschrittenen Signatur versehen sind oder im Rahmen des EDI-Verfahrens übermittelt werden. Auch Rechnungen, die per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden, gelten als elektronisch übermittelte Rechnungen.

