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Faxrechnungen, Heft 59/2010

USt 2010, 1 Heft 59 v. 8.1.2010

Elektronisch übermittelte Rechnungen gelten nur dann als Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn sie mit einer fortgeschrittenen Signatur versehen sind oder im Rahmen des EDI-Verfahrens übermittelt werden. Auch Rechnungen, die per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden, gelten als elektronisch übermittelte Rechnungen.

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