Gem. § 19 Abs. 1a UStG kommt es zum Übergang der USt-Schuld auf den Empfänger der Leistung, wenn
Bauleistungenan einen Unternehmer erbracht werden,Gem. § 19 Abs. 1a UStG kommt es zum Übergang der USt-Schuld auf den Empfänger der Leistung, wenn
Bauleistungenan einen Unternehmer erbracht werden,