Die Rz 3984 der USt-Richtlinien wurde mit Wirkung ab 1.10.2009 neu gefasst. Bisher konnten die Lieferungen von Treibstoffen (Bunkeröl) an Binnenschifffahrtsunternehmer aus anderen EU-Staaten unter bestimmten Voraussetzungen als innergemeinschaftliche Lieferungen gem. Art. 7 Abs. 1 UStG steuerfrei behandelt werden.
Neu (ab 1.10. 2009):

