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Die Berichtigung fehlerhafter Eingangsrechnungen , Heft 54/2009

USt 2009, 1 Heft 54 v. 7.8.2009

Neben den anderen im § 12 UStG enthaltenen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug darf nur eine in einer Rechnung an den Leistungsempfänger gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden.

Die Rechnung muss allen Formerfordernissen des § 11 UStG entsprechen und folgende Angaben enthalten:

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