Von einem Nichtunternehmer (ehemals pauschalierter Landwirt, jetzt Pensionist) wurde ein in das Privatvermögen übernommenes Grundstück verkauft und dafür Umsatzsteuer mit 20 % gesondert in Rechnung gestellt. Diese Umsatzsteuer wurde nicht an das Finanzamt abgeführt. Der Verkäufer behauptete, es sei ein landwirtschaftlicher Teilbetrieb veräußert worden, der unter die umsatzsteuerliche Pauschalierung fällt. Die Umsatzsteuer stünde ihm als pauschaliertem Landwirt als „einkommensteuerfreien Mehrwertsteuerausgleich“ zu.

