Für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung sind gem. Art. 7 UStG folgende materielle und formelle Voraussetzungen zu erfüllen:
Für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung sind gem. Art. 7 UStG folgende materielle und formelle Voraussetzungen zu erfüllen:
