Der Rat der Europäischen Union hat am 12.2.2008 die Richtlinie 2008/8/EG beschlossen, durch welche sich hinsichtlich des umsatzsteuerlichen Ortes der Dienstleistung grundlegende Änderungen mit Wirkung ab 1.1.2010 ergeben werden. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2009, beschlossen vom Nationalrat im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes am 19.5.2009, wird diese Richtlinie in innerstaatliches Recht umgesetzt (§ 3a Abs. 4 bis 16 UStG, Artikel 3a Abs. 1 bis 4 UStG). Darüber hinaus sind noch weitere (in diesem Beitrag noch nicht eingearbeitete) Änderungen ab 2011, 2013 und 2015 geplant. Die nachfolgend zitierten Paragraphen betreffen bereits - soweit nicht anders erwähnt - die neue Rechtslage ab 2010.

