Die unentgeltliche Beherbergung (Unterkunft, Quartier) und die unentgeltliche Verpflegung (Verköstigung) von Dienstnehmern durch den Arbeitgeber gelten im Normalfall als umsatzsteuerpflichtiger Eigenverbrauch gem. § 3a Abs. 1a Z 2 UStG.
Die unentgeltliche Beherbergung (Unterkunft, Quartier) und die unentgeltliche Verpflegung (Verköstigung) von Dienstnehmern durch den Arbeitgeber gelten im Normalfall als umsatzsteuerpflichtiger Eigenverbrauch gem. § 3a Abs. 1a Z 2 UStG.
