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Kleinlastkraftwagen und Vorsteuer, Heft 50/2009

USt 2009, 1 Heft 50 v. 3.4.2009

Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse fallen nicht unter die Begriffe „PKW“ und „Kombi“. Für diese Fahrzeuge gelten die einschränkenden Bestimmungen des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG nicht, somit ist der Vorsteuerabzug von den Anschaffungs- und Betriebskosten zulässig, allerdings sind gleichzeitig sämtliche Erlöse (Eigenverbrauch, Entnahme, Verkaufserlös, Sachbezug) umsatzsteuerpflichtig.

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