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VwGH - Weiterverrechnung von Aufwendungen für Hallenbadsanierung, Heft 50/2009

USt 2009, 4 Heft 50 v. 3.4.2009

Die Weiterverrechnung der Aufwendungen an die einzelnen Wohnungseigentümer für die Sanierung der Badewasseraufbereitung unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 10 % gem. § 10 Abs. 2 Z 4 lit. d UStG (VwGH 4.2.2009, 2007/15/0116).

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