Die Erstattung ausländischer Vorsteuern aus 2008 an inländische Unternehmer ist allgemein nur bis zum 30.6.2009 möglich. Dieser Beitrag schildert die wesentlichen Grundsätze für die Erstattung von italienischen Vorsteuern.
Österreichische Unternehmer haben Anspruch auf Erstattung der ihnen in Rechnung gestellten italienischen Umsatzsteuern, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

