Allgemeines
Mit der laufenden Wartung 2008 der Umsatzsteuerrichtlinien wurde in der Randziffer 1959a der Einfuhrumsatzsteuerabzug in Zusammenhang mit kostenpflichtigen Reparaturen im Drittland neu eingefügt. In diesem Beitrag wird diese Regelung kurz dargestellt und außerdem über die Entrichtung der EUSt durch Verbuchung auf dem Abgabenkonto ein kurzer Überblick gegeben.

