Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen liegen dann vor, wenn ein österreichischer Unternehmer (ausgenommen Kleinunternehmer und pauschalierte Landwirte) Gegenstände von Österreich aus in einen anderen Mitgliedsstaat der EU befördert oder versendet. Der Abnehmer muss ein Unternehmer sein und den Gegenstand für sein Unternehmen erwerben und der Erwerb muss im anderen Mitgliedsstaat der Erwerbsbesteuerung unterliegen (Nachweis durch die UID-Nummer des Abnehmers!). Die Voraussetzungen müssen buchmäßig nachgewiesen werden. Für den Nachweis der Beförderung oder Versendung gelten strenge Regelungen, die in der Verordnung des BMF aus 1996 (BGBl 401/1996) enthalten sind:

