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Umsätze einer Kontaktsauna, Heft 48/2009

USt 2009, 1 Heft 48 v. 2.2.2009

Die unmittelbar mit dem Betrieb von Schwimmbädern und der Thermalbehandlung verbundenen Umsätzeunterliegen gem. § 10 Abs. 2 Z 6 UStG dem ermäßigten Steuersatz von 10 %. Begünstigt ist auch der Saunabetrieb als Thermalbehandlung. Der Charakter des Saunabesuches als Heilbehandlung muss jedoch gegeben sein.

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