Verkauf von Telefonwertkarten durch den Netzbetreiber
Es liegt - ausgenommen bei Sammelobjekten - keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung vor. Die vom Netzbetreiber ausgegebenen Karten unterliegen der Anzahlungsbesteuerung.
Verkauf der Telefonwertkarten (Ladebons, Calling Cards) durch einen Händler

