Wenn ein österreichischer Unternehmer ein Beförderungsmittel, also z.B. auch eine Segeljacht vermietet, so liegt der Leistungsort gem. § 3a Abs. 12 UStG im Inland. Die Mieterlöse unterliegen grundsätzlich der österreichischen Umsatzsteuer, auch wenn die Jacht vor kroatischen Gewässern kreuzt. Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht in folgenden Fällen:
Die Nutzung muss nachweislich im Drittland erfolgen
