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Geschäftsführerbezüge und Umsatzsteuer, Heft 47/2009

USt 2009, 2 Heft 47 v. 7.1.2009

Grundsätzlich ist der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH selbständig und als Unternehmer anzusehen, wenn seine Geschäftsanteile 50% oder mehr betragen oder auf Grund einer Sperrminorität keine Gesellschafterbeschlüsse gegen seinen Willen zustande kommen können.

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