Das geänderte Umsatzsteuervoranmeldungsformular enthält zwei neue Kennzahlen, und zwar 032 und 089. Betroffen sind die Umsätze von Schrott und Abfallstoffen, bei denen die Steuerschuld gem. § 19 Abs. 1d UStG auf den Abnehmer übergeht.
Kennzahl 032 - Steuerschuld gem. § 19 Abs. 1d (Schrott und Abfallstoffe)

