Ab 1.1.2009 sind die Umsätze von Arzneimitteln statt mit dem Normalsteuersatz von 20 % mit dem ermäßigten Steuersatz von 10 % zu versteuern. Das gilt für alle Arzneimittel, die unter das Arzneimittelgesetz fallen, sowohl im Bereich der Humanmedizin als auch der Veterinärmedizin.

