Die von den EU-Mitgliedsstaaten den Unternehmern zugeteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (UID) dienen u.a. dazu, die Unternehmereigenschaft nachzuweisen. Die richtige UID des Kunden im Binnenmarkt ist Grundvoraussetzung für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferungen. Die Gültigkeit der UID-Nummer des ausländischen Abnehmers kann und soll beim Finanzministerium abgefragt werden. Zwei Bestätigungsstufen sind vorgesehen:

