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UID-Abfragen Stufe 2, Heft 47/2009

USt 2009, 1 Heft 47 v. 7.1.2009

Die von den EU-Mitgliedsstaaten den Unternehmern zugeteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (UID) dienen u.a. dazu, die Unternehmereigenschaft nachzuweisen. Die richtige UID des Kunden im Binnenmarkt ist Grundvoraussetzung für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferungen. Die Gültigkeit der UID-Nummer des ausländischen Abnehmers kann und soll beim Finanzministerium abgefragt werden. Zwei Bestätigungsstufen sind vorgesehen:

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