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Werbeleistungen gem. § 3a Abs. 10 UStG, Heft 43/2008

USt 2008, 2 Heft 43 v. 8.9.2008

Allgemeines

Leistungen, die der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit dienen, gehören als sonstige Leistungen zu den Katalogleistungen gem. § 3a Abs. 10 Z 2 UStG. Bei diesen Katalogleistungen stellt sich insbesondere die schwierige Frage, wo der Ort der Leistung liegt.

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