Sachverhalt:
Der Berufungswerber ist ein Verein zur „Förderung des Einkaufes in der X-Gasse“. Das Finanzamt versteuerte die als echte Mitgliedsbeiträge behandelten Beiträge mit 20 % Umsatzsteuer, denn es sei der gesamte Tätigkeitsbereich des Vereines als unternehmerisch anzusehen. Gegen diese Versteuerung richtete sich die Berufung.

