Österreichische Unternehmer haben Anspruch auf Erstattung der bezahlten finnischen Umsatzsteuern, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Unternehmer hat in Finnland keine dauerhafte Betriebsstätte.
- Der Unternehmer wird in Österreich zur Umsatzsteuer veranlagt und ist in Österreich umsatzsteuerpflichtig bzw. zum Vorsteuerabzug berechtigt.
