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Vorsteuererstattung Finnland, Heft 42/2008

USt 2008, 4 Heft 42 v. 14.8.2008

Österreichische Unternehmer haben Anspruch auf Erstattung der bezahlten finnischen Umsatzsteuern, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

- Der Unternehmer hat in Finnland keine dauerhafte Betriebsstätte.

- Der Unternehmer wird in Österreich zur Umsatzsteuer veranlagt und ist in Österreich umsatzsteuerpflichtig bzw. zum Vorsteuerabzug berechtigt.

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