Steuerschuld für Anzahlungen
(UStR 2000, Rz 2606 f)
Zahlungen, die vor der Leistungsausführung entrichtet werden (Anzahlungen), sind auch bei der Sollversteuerung jedenfalls im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung zu versteuern (Mindest-Istbesteuerung).
Voraussetzung für die Steuerpflicht ist jedoch, dass die Anzahlung mit einer konkreten Leistung im Zusammenhang steht. Dabei sind lt. UStR 2000, Rz 2607 folgende Fälle zu unterscheiden:
