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Steuerbefreiung für Kleinunternehmer, Heft 41/2008

USt 2008, 1 Heft 41 v. 15.7.2008

Für die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer (Nettojahresumsatz bis zu € 30.000,-) ist es u.a. erforderlich, dass der Unternehmer seinen Wohnsitz oder Sitz im Inland hat. Eine in Deutschland wohnhafte Person erzielte Umsätze aus der Vermietung einer in Österreich gelegenen Wohnung von jährlich rund € 5.000,- und war in Österreich beschränkt steuerpflichtig. Das Finanzamt behandelte diese Umsätze als steuerpflichtig. Dagegen wurde mit der Begründung berufen, dieser Ausschluss ausländischer Unternehmer von der österreichischen Kleinunternehmerregelung sei europarechtlich bedenklich (Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit), denn nach EU-Recht müsse auf die Gesamtumsätze des Unternehmers abgestellt werden.

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