Der wetterfeste Verbau von zuvor offenen Balkonflächen durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft stellt keinen Erhaltungsaufwand dar. Daher kann für diese von der Wohnungseigentümergemeinschaft an die einzelnen Wohnungseigentümer erbrachte Leistung nicht der begünstigte Steuersatz gem. § 10 Abs. 2 Z 4 lit. d UStG gewährt werden (VwGH 13.12.2007, 2003/14/0015).
Sachverhalt:
