Vielfach werden Abfertigungszahlungen dazu benutzt, um Wohnungen anzuschaffen und zu vermieten. Dadurch soll die Pension „aufgefettet“ werden. Die umsatzsteuerlichen Auswirkungen einer solchen Wohnungsvermietung werden im folgenden Beitrag näher beleuchtet:
Steuersatz für die Vermietung zu Wohnzwecken (UStR 2000, Rz 1184 ff)
