Die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen fällt unter den begünstigten Umsatzsteuersatz von 10 %. Das gilt für die gewerbliche Vermietung (Hotel, Gasthaus, Pension) ebenso wie für die Privatzimmervermietung.
Die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen fällt unter den begünstigten Umsatzsteuersatz von 10 %. Das gilt für die gewerbliche Vermietung (Hotel, Gasthaus, Pension) ebenso wie für die Privatzimmervermietung.
