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Säumniszuschlag, Heft 31/2007

USt 2007, 3 Heft 31 v. 6.9.2007

Da die Umsatzsteuer für 5/06 nicht bis 17.7.2006 entrichtet worden war, wurde ein Säumniszuschlag von 2 % vorgeschrieben. Die Berufungswerberin stellte einen Antrag auf Aufhebung dieses Säumniszuschlages, da die Zahllast 5/06 mit der Überrechnung des bestehenden Guthabens einer anderen Firma abgedeckt werden sollte. Leider war die Beilage U 31 zur UVA mit dem Überrechnungsantrag aus ungeklärter Ursache nicht beim Finanzamt eingelangt. Dieser Antrag wurde vom Finanzamt abgewiesen, da keine leichte Fahrlässigkeit, sondern grobes Verschulden vorlag.

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