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Rückersatz Ausbildungskosten - Umsatzsteuerpflicht, Heft 31/2007

USt 2007, 3 Heft 31 v. 6.9.2007

Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb der gesetzlichen Amortisationszeit (§ 2 Abs. 2 lit. d AVRAG) aus dem Unternehmen ausscheidet, kann der Arbeitgeber den (anteiligen) Rückersatz von Ausbildungskosten, wie z.B. Seminarkosten, Reisespesen, aliquotes Gehalt etc. für die Zeit der Freistellung für Ausbildungszwecke verrechnen.

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