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Mietrechtsablösen, Heft 30/2007

USt 2007, 1 Heft 30 v. 7.8.2007

Nach der Rechtssprechung des EuGH (Rs-C-063/92) ist der Verzicht auf Mietrechte durch den Mieter gegen eine „Abstandszahlung“ des Vermieters grundsätzlich wie die Vermietung von Grundstücken zu behandeln (UStR 2000, Rz 890).

Variante 1 - Der Mieter ist ein Unternehmer

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