Innergemeinschaftliche Erwerbe von neuen Fahrzeugen unterliegen stets der Erwerbsteuer, unabhängig vom Status des Lieferers und auch unabhängig vom Status des Erwerbers. Beides können auch Privatpersonen sein.
Innergemeinschaftliche Erwerbe von neuen Fahrzeugen unterliegen stets der Erwerbsteuer, unabhängig vom Status des Lieferers und auch unabhängig vom Status des Erwerbers. Beides können auch Privatpersonen sein.
