Die Umsatzsteuerpflicht von Vereinen ist davon abhängig, ob der Verein als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes tätig ist. Eine solche unternehmerische Tätigkeit liegt vor, wenn ein Verein Umsätze im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes, Gewerbebetriebes oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erzielt. Gefordert wird eine „im Rahmen eines Leistungsaustausches“ erfolgende nachhaltige Tätigkeit.
