Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gewinnt immer mehr an Bedeutung. Ursprünglich eingeführt für B2B Geschäfte im Binnenmarkt (innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe, Dreiecksgeschäfte, Leistungen mit Übergang der Steuerschuld, Verlagerung des Leistungsortes durch Verwendung der UID), ist mittlerweile die UID des Liefernden bzw. Leistenden auch im nationalen Geschäftsverkehr ein anzuführendes Rechnungsmerkmal, ebenso die UID des Leistungsempfängers bei Rechnungen mit einem Bruttobetrag über € 10.000,-. Ferner ist die UID auch im nationalen Geschäftsverkehr bei Leistungen mit Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (z.B. Leistungen und
