Gem. § 12 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG können Gebäude (und auch andere Wirtschaftsgüter) nur dann dem Unternehmensbereich zugerechnet werden, wenn sie zu mindestens 10 % unternehmerischen Zwecken dienen. Gebäude, die nicht zumindest 10 % unternehmerisch genutzt wurden, sind ab dem 1.2.2005 nicht mehr dem Unternehmensbereich zugehörig.
