In Deutschland wurde der allgemeine USt-Satz ab 1.1.2007 bekanntlich von 16 % auf 19 % erhöht. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % ist unverändert geblieben. Dazu einige Übergangsregelungen:
Warenlieferungen - maßgebend ist das Jahr, in dem die Lieferung (der Umsatz) ausgeführt wurde. Nicht von Bedeutung sind der Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung, das Rechnungsdatum oder die Bezahlung.