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EuGH - Pauschalierungsverordnung für ausländische Busunternehmer , Heft 22/2006

USt 2006, 4 Heft 22 v. 6.12.2006

Die Republik Österreich hat gegen ihre Pflichten aus der 6. MWSt-RL verstoßen, indem sie ausländischen Busunternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Gelegenheitsverkehr durchführen, gestattet hat, keine Steuererklärungen einzureichen und den Netto-Mehrwertsteuerbetrag nicht zu zahlen, wenn ihr in Österreich erzielter Jahresumsatz unter € 22.000,- liegt und die österreichische Umsatzsteuer in ihren Rechnungen nicht ausgewiesen wird (EuGH 28.9.2006, C-128/05, Kommission/Österreich).

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